
Teleskopstaplerführerschein
(Ugs. auch Teleskopstaplerschein genannt)
Allgemeine- und/oder Zusatzausbildung in Theorie und Praxis. Online oder vor Ort.
Das Teleskopstapler-Zertifikat berechtigt zur Bedienung von Teleskopstaplern
mit starrem Aufbau gemäß DIN EN 1459-1 und folgenden Anbaugeräten:
- Gabelzinken
- Ladeschaufel
- Lasthaken
Für wen ist dieses Seminar geeignet?
Sie möchten den Teleskopstapler bedienen, um sich eventuell beruflich verändern zu wollen oder in Ihrem Unternehmen als Teleskopstaplerfaherer tätig zu werden.
Was müssen Sie als Teilnehmer mitbringen?
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen einer Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht).
- Körperliche und geistige Eignung.
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
Ablauf:
Der Theoretische Teil kann gerne Online, bei uns in Wuppertal oder bei Ihnen vor Ort (Inhouse-Seminar) absolviert werden. Der Praktische Teil wird immer bei Ihnen im Betrieb vor Ort absolviert.
Folgende Städte von uns angefahren:
Wuppertal, Hagen, Solingen, Remscheid, Bochum, Dortmund
Sie werden in den folgenden Themen geschult:
Teleskopstapler-Zertifikat (STUFE 1)
In diesem praxisorientierten Schulungsprogramm erwerben Sie die notwendigen Fähigkeiten, um Teleskopstapler gemäß den Bestimmungen des DGUV 308-009 (Niveau 1) sicher und professionell zu bedienen. Das Schulungsziel im Rahmen der allgemeinen Qualifizierung für Teleskopstapler auf Niveau 1 umfasst die Anwendungsbereiche gemäß DIN EN 1459-1, einschließlich Teleskopstapler mit starrem Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken. Um den Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter und Maschinen zu gewährleisten, sollten Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Teleskopstaplern beauftragen, die gemäß DGUV 308-009 geschult sind.
Schulungsinhalte Theorie und Praxis
- Unfallverhütung und -statistiken - Funktions- und Sicherheitsprüfung.
- Rechtsgrundlagen - Einweisung in die Teleskopstapler-Bedienung.
- Einsätze und Anwendungen - Fahrübungen und Prüfungsparcours.
- Technik des Teleskopstaplers - Praktische Übungen mit verschiedenen Anbaugeräten und Lasten.
- Standsicherheit und Tragkraft
Einsatz im Straßenverkehr
Für die Verwendung von Teleskopstaplern im öffentlichen Straßenverkehr ist neben der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer auch der Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) notwendig. Die genaue Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt (siehe auch BGHW Merkblatt SP 07). (Quelle: DGUV Grundsatz 308-009)
Auf (teilweise) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.
Teleskopstapler-Zertifikat (STUFE 2 A/B)
Teleskopstapler, sei es in starrer Form oder mit einem drehbaren Oberwagen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit im Baugewerbe sowie in der Industrie. Diese geländegängigen Maschinen können dank einer breiten Palette an variablen Anbaugeräten vielseitig eingesetzt werden, und das mit nur wenigen Handgriffen. Um sicherzustellen, dass Ihre Fahrer diese Geräte effizient und sicher bedienen können, bieten wir zusätzliche Qualifikationen für Teleskopstapler gemäß den Richtlinien der DGUV 308-009 an. Diese Qualifikationen sind für den Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen und Kranfunktion - Stufe 2a (nach DIN EN 1459-2) sowie für den Einsatz als Hubarbeitsbühne - Stufe 2b vorgesehen.
- Voraussetzung
- Teleskopstapler-Zertifikat Stufe 1